TEHA-4

Ulm, 28. Juni 2022: Die neue Marke TEHA-4 von EVO® hat die Prüfung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) erfolgreich bestanden und wurde in das internationale Markenregister eingetragen.

Die internationale Markenregistrierung ermöglicht der deutschen Marke einen einheitlichen und umfassenden Markenschutz, der sowohl auf dem deutschen als auch auf dem europäischen Markt gewährleistet wird.

So hat EVO® die internationale Marke TEHA-4 registriert

Nach erfolgreicher Antragstellung auf internationale Registrierung durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgte die Prüfung der Schutzfähigkeit eines Markennamens. Das DPMA hat alle Voraussetzungen für die Markenanmeldung überprüft und anschließend die TEHA-4 Marke in das internationale Register eingetragen.

Nun ist die Marke TEHA-4 als internationaler Markenname hinterlegt und kann von EVO® als ein einheitliches, identisches Zeichen für die TEHA-4 Produktlinie verwendet werden.


 

 

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KFW

Ulm , April 2022: Ab dem 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Die Wiederaufnahme der Neubauförderung erfolgt allerdings zu geänderten Bedingungen und in deutlich begrenztem Umfang. So waren die wieder gestarteten BEG-Neubauförderung in einigen Kreditvarianten bereits am ersten Tag erschöpft.

Ab dem 20.04.2022 erfolgt die Korrektur des Förderstopps für energieeffiziente Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) , welche die KfW im Januar 2022 verhängt hat.

Mit der Wiederaufnahme der Neubauförderung legt die Bundesregierung ihren Förderschwerpunkt auf die klimatisch wirkungsvollere Bestandssanierung. Künftig fördert der Gesetzgeber nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Im Rahmen von Neubauvorhaben werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Markus J. Schmidt, Geschäftsführer der EVO Gruppe erläutert: „Das Auslaufen der Förderung für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ist überfällig. Es ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung“.

Neubauförderung: wieder gestartet und schon eingestellt?
Für die Anträge zu Neubauvorhaben stehen ab dem 20.04.2022 begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro und nur bis zum 31.12.2022 zur Verfügung. Da es vorherzusehen ist, dass diese Fördersumme sehr schnell ausgeschöpft sein wird, hat der Gesetzgeber die Fördersätze um die Hälfte reduziert.

Ab dem 20.04.2022 wurde die Neubauförderung für die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 abgeschafft. So wurden nur die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien („EE“), 40 Nachhaltigkeit („NH“) und 40 Plus als förderfähig erklärt. Die Zuschussvariante kann nur noch von Kommunen (Programm 464) und von Betroffenen des Hochwassers 2021 genutzt werden. “Die Streichung der Neubauförderung für weniger effiziente Gebäude wird dazu führen, dass die Baustandards für Bauvorhaben dramatisch sinken werden. Weiterhin macht die 45%-ige Reduzierung des Tilgungszuschusses den Neubau zu einem ambitionierten, energetischen Standard aus Bauherren-Sicht wohl leider unwirtschaftlicher“, kritisiert Markus J. Schmidt.

Die Reduzierung der Fördersätze konnte jedoch nicht verhindern, dass die Fördermittel in der Kreditvariante bereits am ersten Tag der Wiederaufnahme komplett aufgebraucht wurden. Da die in der Stufe 1 zur Verfügung gestellten Fördermittel bereits ausgeschöpft sind, wird die Neubauförderung ausschließlich für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit als Kreditvariante angeboten. Anträge der Klassen EE-Stufe 40 und 40 Plus sind somit endgültig nicht mehr möglich. Künftig werden noch strengere Bedingungen für Neubauförderung gelten, um in der Zukunft höhere Baustandards durchzusetzen.


 

 

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KFW

Ulm , Januar 2022: Die KfW hat zum 24.1.2022 einen sofortigen Antrags- und Zusage-Stopp für die BEG-Förderung verhängt. Grund für den Förderstopp ist eine enorme Antragsflut im Neubau-Bereich. Die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung ist jedoch davon nicht betroffen.

Über den Stopp hat die KfW hat auf ihrer Webseite informiert: „Die enorme Antragsflut der letzten Wochen […] führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel. Das Programm musste daher […] gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden."

Die jüngste enorme „Antragsflut“, insbesondere für Anträge für die Effizienzhaus-55-Neubauförderung, hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen und werden daher durch die KfW endgültig eingestellt. Markus J. Schmidt, Geschäftsführer der EVO Gruppe erläutert: „Bei den staatlichen Förderprogrammen handelt es sich um Marktanreizprogramme, d.h. der Bund will mit den Förderungen neuen Technologien oder höheren Standards „auf den Weg“ helfen. Ein Neubau im EF-55 Standard wird jedoch bereits als Stand der Technik gesehen und daher nun nicht mehr gefördert.“

Die EVO Gruppe bewertet diesen plötzlichen Förderungsstopp als problematisch. Markus J. Schmidt kommentiert: „Ich teile die Meinung des KfW, dass EF-55 bereits ein Standard ist und daher nicht mehr gefördert werden muss. Als jemand, der auch in der Energieberatung vor Ort tätig ist, muss ich jedoch feststellen, dass diese abrupte Ankündigung extrem schädlich ist. In unserer Branche sind Planbarkeit und Vertrauen wichtige Güter und die neue Koalition muss sich daher nicht wundern, wenn das Vertrauen in ihre Regierung sinkt. Es wäre besser gewesen, einen z.B. 4-jährigen Korridor zu definieren an dessen Ende nur noch Effizienzhaus-40-gefördert werden.“

Vorläufiger Stopp der KfW-Förderung für Sanierung

Die KfW Förderung für energetische Sanierungen wird ebenfalls vorläufig gestoppt. Diese soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Das Bundesministerium führte auf seiner Homepage aus: „Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird […] zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden.“ Für die Vermeidung von Liquiditätslücken prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewillgt wurden.

BAFA-Zuschüsse stehen weiter zur Verfügung

Nicht betroffen vom KfW Programm Stopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung. Zuschüsse für neue Heizungen, Dämmung, Fenstertausch und neue Haustüren können also weiter beantragt werden. Das Teha-4 WP Heizsystem von EVO ist daher weiterhin mit bis zu 50% beim Austausch einer alten Öl-Heizung förderbar.


 

 

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EVO_PIONIERKRAFT

Ulm und München, November 2021: PIONIERKRAFT und EVO geben gemeinsame Kooperation zur Vermarktung der neuen lokalen Energy-Sharing-Lösung PIONIERKRAFTwerk bekannt.

Mit der exklusiven Kooperation ermöglichen EVO und PIONIERKRAFT den Betreibern von Photovoltaik- sowie Photovoltaik-Thermie-Anlagen, eigenerzeugte Sonnenenergie profitabel an Nachbarn oder Mieter zu verkaufen. Das Energy-Sharing Produkt „PIONIERKRAFTwerk“, das aus Hardware und intelligenter Software besteht, sorgt dafür, dass der lokal produzierte überschüssige Strom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an den Mieter oder Nachbarn geliefert wird.

Zweiseitige Zusammenarbeit

Die Kooperation mit PIONIERKRAFT, dem Münchner Startup und Entwickler der innovativen Energy-Sharing Lösung, erstreckt sich über zwei Vertriebskanäle. Als starker Partner im Endkunden-Direktvertrieb wird EVO die Energy-Sharing Lösung „PIONIERKRAFTwerk“ bundesweit vertreiben und installieren. Die Kooperation erfolgt auch im Großhandelsbereich. „Um weiter zu wachsen und nächstes Jahr mit dem Start unserer Serienproduktion weitere regionale Vertriebs- und Servicepartner bundesweit zu erreichen, wird Zero-M, die Fachhandelsmarke der EVO-Gruppe, unsere Lösung beim Elektrogroßhandel vertreiben“, so Nicolas Schwaab, Geschäftsführer Vertrieb bei PIONIERKRAFT.

Mehrwert für Betreiber einer Photovoltaikanlage

Durch die Zusammenarbeit mit PIONIERKRAFT kann EVO einen maximalen Mehrwert für die Betreiber von Photovoltaik- oder Photovoltaik-Thermie-Anlagen schaffen. „Mit dem PIONIERKRAFTwerk können die Betreiber nicht nur mit dem lokal produzierten Strom den eigenen Haushalt versorgen, sondern auch die überschüssige, 100% regenerative Energie ohne Einspeisung ins öffentliche Netz gewinnbringend mit Nachbarn oder Mieter teilen“, erläutert Markus J. Schmidt, Geschäftsführer der EVO Gruppe. Drei Pilotprojekte hat PIONIERKRAFT bereits erfolgreich umgesetzt und die erste Kleinserie des Produktes ist produziert. Das EVO-Vertriebsteam ist durch intensiven Austausch mit dem Hersteller, professionell und optimal für einen erfolgreichen Verkaufsstart ausgerüstet.


 

 

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Klimapaket kl

Ulm, September 2019: Das neue Klimapaket der Regierung ist kein großer Wurf, gibt aber die Richtung vor. Aus Sicht der EVO Gruppe wird sich nur sehr langsam eine Lenkungswirkung entfalten. Die gute Nachricht für alle Eigentümer: Die lange geforderte „Abwrackprämie“ für den Austausch alter Ölheizungen soll kommen!

Der Klima-Kompromiss der Großen Koalition bringt für die Bürgerinnen und Bürger viele Veränderungen im Alltag – an der Tankstelle und zuhause beim Heizen. Zentrale Punkte sind eine Bepreisung von CO2 Emissionen, die Vergünstigung von Bahntickets sowie eine Austauschprämie für alte Ölheizungen. Für Markus J. Schmidt, Leiter der EVO Gruppe, sind das „die richtigen Schritte, aber im Detail nicht mutig genug.“ Der Preis für eine Tonne CO2 Emissionen startet bei 10 Euro und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro. „Damit baut sich erst allmählich eine Lenkungswirkung auf. Gerade für die Wärmewende brauchen wir Hebel, die sofort in Richtung erneuerbare Energien wirken.“ Der Staat zahlt zwar einen Förderanteil von 40 Prozent für den Umstieg auf neue, effiziente Heizsysteme. Aber erst ab 2026 dürfen keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. „Das sind 6 Jahre wertvolle Zeit, in denen wir den dringend nötigen Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energiequellen weiter verzögern.“

Energetische Sanierung wird gefördert

Allgemein werden energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich stärker gefördert. Wer seine Immobilie selbst nutzt, kann beispielsweise 20 Prozent der Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuerschuld abziehen. Zudem werden die KfW-Programme und das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien in einer Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengeführt. Um die Gelder zu bekommen, soll nur noch ein Antrag genügen. „Ein großer Wurf ist das Klimapaket der Regierung aber schon deshalb nicht, weil der Strom kaum preiswerter wird,“ fasst Schmidt zusammen. So sinkt die Ökostrom-Umlage 2021 nur um 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Wünschenswert wären höhere Kosten für CO2-Emissionen, niedrigere Preise für Ökostrom und mehr gezielte Förderprogramme. Denn die Technologien, um Wärme aus erneuerbaren Energiequellen zuhause bereit zustellen, sind längst da. Das zeigt beispielsweise das Komplettpaket von EVO, eine Kombination aus Solarstromanlage, Energiespeicher und Elektroheizungen, mit der das eigene Zuhause nahezu autark beheizt werden kann.


 

 

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