Hausbesitzer sollten ein klein wenig Energie darauf verwenden, die Basisdaten zum Energiebedarf der vier Wände parat zu haben. EVO zeigt, was der Blick in den Energieausweis bringt.
Pflicht bei Verkauf oder Vermietung
Wieviel Sprit verbraucht Ihr Auto? Welche Energieeffizienzklasse hat Ihr Kühlschrank? Das wissen viele aus dem Effeff. Anders sieht es aus, wenn´s um den Energiebedarf der eigenen vier Wände geht. „Sich ab und zu in den Energieausweis des eigenen Gebäudes zu vertiefen, lohnt sich. Denn so prägt man sich leicht die wichtigsten Eckdaten ein“, sagt Markus J. Schmidt, Geschäftsführer der EVO Gruppe.
Wer ein Gebäude oder einzelne Wohnungen darin vermietet oder verkauft, muss dem Interessenten einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) vorlegen. So ist es seit 2008 Pflicht. Aber auch für diejenigen, die ihr Haus dauerhaft selbst nutzen, ist der Energieausweis ein sinnvolles Dokument.
Der Steckbrief enthält wichtige Basisinfos:
– Energiebedarf oder Energieverbrauch.
– Gebäudenutzfläche: Ein rechnerischer Wert, der auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem beheizten Volumen oder der Wohnfläche ermittelt wird.
– Auf einem Farbband wird augenfällig dargestellt, wie das Gebäude in Sachen Energieeffizienz insgesamt dasteht.
Die Angaben im Energieausweis lassen es also zu, die eigenen vier Wände in puncto Energieeffizienz im Vergleich zu anderen Immobilien einzuordnen. „Wer die wichtigsten Kennziffern parat hat, liest beispielsweise Immobilienanzeigen ganz anders“, so Markus J. Schmidt.
Der Energieausweis ist auch ein Praxisinstrument, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Daher enthält er nützliche Hinweise für den Eigentümer der Immobilie, wie sich die Energieeffizienz verbessern lässt.
Clever mit Energieberatung verbinden
Für diejenigen, die neu bauen oder eine Immobilie kaufen, ist ein Energieausweis zwingend erforderlich. Wer fürs eigene Gebäude bislang keinen Energieausweis hat, kann sich diesen beispielsweise von einem Energieberater BAFA ausstellen lassen (BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). So lässt sich dies mit einer Energieberatung nach BAFA inklusive Förderung verbinden.