BEG-Reform: Geänderte Förderung
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ist neu aufgestellt. Die geänderte BEG trat in mehreren Stufen am 28. Juli 2022 in Kraft. Dabei liegt der klare Fokus auf der Neuausrichtung der energetischen Sanierung.
Am 26. Juli 2022 wurden bei der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) Anpassungen und Kürzungen angekündigt, die bereits zwei Tage später in Kraft getreten sind. Ab dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung. Ab dem 15. August 2022 treten die Änderungen der BEG bei Einzelmaßnahmen der Sanierung in Kraft. Hintergrund dieser kurzfristigen Reform sind die schnell geänderte Lage bei der Energieversorgung und die Preissteigerung für fossile Energien. Mit dieser Förderungsanpassung soll der Ausstieg aus klimaschädlichen fossilen Brennstoffen vorangetrieben und die Fördermittel vom Bund besser aufgeteilt werden.
Reduzierung der Fördersätze
Um diese Ziele zu erreichen, werden die Förderprogramme so aufgestellt, dass möglichst viele Menschen von der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren können. Damit dies gelingt, wird die Neubauförderung bis Ende des Jahres auf ein Minimum reduziert. Hierbei werden auch die Fördersätze, beispielsweise für den Umbau der Heizungsanlage oder den Austausch von Fenstern verringert.
Um allen Antragstellergruppen den Zugang zur Förderung zu verschaffen, werden die Fördersätze um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt. Sie liegen damit aber weiterhin auf einem hohen Niveau und bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60000 Euro pro Wohneinheit) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Maßnahmen zum Einbau einer Wärmepumpe. Insgesamt stellt die Bundesregierung ca. 14 Milliarden Euro für die Förderung effizienter Gebäude im Jahr 2022 zur Verfügung, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für die Sanierung. Das ist so viel wie noch nie zuvor (BMWK).
Die Umstellung der Bundesförderung soll auch für mehr Klarheit und Verlässlichkeit bei der Antragstellung dienen, da Ansprechpartner und Zuständigkeiten klarer werden sollen. Künftig wird die staatliche Förderbank KfW den Fokus auf Komplettsanierung legen, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung für die Einzelmaßnahmen übernimmt.
Strom- und Wärmeversorgung mit staatlicher Förderung
Die weitere Absenkung der Fördersätze im Sanierungsbereich sowie bei Neubauten ist unvermeidlich. Wer ein energieeffizientes Gebäude neu bauen oder im Rahmen einer Sanierung erreichen möchte, sollte nicht zu länger zögern, Förderanträge für die Programme zu stellen, solange noch Fördermittel vorhanden sind.
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